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   OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - VII-Verg 54/16   

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https://dejure.org/2017,11285
OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - VII-Verg 54/16 (https://dejure.org/2017,11285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2017 - VII-Verg 54/16 (https://dejure.org/2017,11285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2017 - VII-Verg 54/16 (https://dejure.org/2017,11285)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Metallbau- und Schlosserarbeiten wegen Abänderung der verbindlich vorgegebenen Ausführungsfristen

  • rechtsportal.de

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Metallbau- und Schlosserarbeiten wegen Abänderung der verbindlich vorgegebenen Ausführungsfristen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bieter kennt Erläuterungsbedarf: Aufklärungsfrist von vier Tagen ist nicht zu kurz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Aufklärung von Angeboten

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dauerbrenner Auslegung und Aufklärung von Angeboten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bieter kennt Erläuterungsbedarf: Aufklärungsfrist von vier Tagen ist nicht zu kurz (VPR 2017, 170)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 684
  • ZfBR 2017, 724
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 30.03.2012 - 1 Verg 1/12

    Filter - Vergabenachprüfungsverfahren: Wertung eines Angebots mit fehlerhafter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - Verg 54/16
    Zum einen gibt es keinen Erfahrungssatz, dass der Bieter stets das vom Ausschreibenden Nachgefragte anbieten will, auch wenn ihm redliche und interessengerechte Absichten zu unterstellen sind (OLG Schleswig, Beschluss vom 11.05.2016 - 54 Verg 3/16; OLG Koblenz, Beschluss vom 30.03.2012 - 1 Verg 1/12, jeweils zitiert nach juris).

    Ein solcher ergibt sich nicht daraus, dass die Beteiligten zunächst allein darüber gestritten haben, ob die Antragstellerin ihren Planungsleistungen den 30.09.2016 als Starttermin zugrunde legen durfte (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30.03.2012 - 1 Verg 1/12, zitiert nach juris, dort Tz. 24).

    Mit einer erfolgreichen Anfechtung entfiele lediglich die abgegebene Erklärung, ohne dass etwas anderes an ihre Stelle treten würde (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30.03.2012 - 1 Verg 1/12; OLG Bamberg, Urteil vom 19.09.1997 - 6 U 30/97, jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Schleswig, 11.05.2016 - 54 Verg 3/16

    Asphaltausbau - Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung eines Bieterangebots mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - Verg 54/16
    Damit beinhaltete das Angebot eine gemäß § 16 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A zum Ausschluss führende unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen im Sinne von § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A. Eine Änderung an den Vergabeunterlagen liegt dann vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der Ausschreibende bestellt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht (Senatsbeschluss vom 12.12.2012 - VII-Verg 38/12; OLG Schleswig, Beschluss vom 11.05.2016 - 54 Verg 3/16, jeweils zitiert nach juris).

    Zum einen gibt es keinen Erfahrungssatz, dass der Bieter stets das vom Ausschreibenden Nachgefragte anbieten will, auch wenn ihm redliche und interessengerechte Absichten zu unterstellen sind (OLG Schleswig, Beschluss vom 11.05.2016 - 54 Verg 3/16; OLG Koblenz, Beschluss vom 30.03.2012 - 1 Verg 1/12, jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - Verg 38/12

    Ausschließung eines Angebots wegen der Angabe von Brutto- anstatt von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - Verg 54/16
    Damit beinhaltete das Angebot eine gemäß § 16 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A zum Ausschluss führende unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen im Sinne von § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A. Eine Änderung an den Vergabeunterlagen liegt dann vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der Ausschreibende bestellt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht (Senatsbeschluss vom 12.12.2012 - VII-Verg 38/12; OLG Schleswig, Beschluss vom 11.05.2016 - 54 Verg 3/16, jeweils zitiert nach juris).

    Fehlt - wie hier - ein übereinstimmendes Angebotsverständnis, so ist Maßstab der Auslegung, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte (Senatsbeschluss vom 12.12.2012 - VII-Verg 38/12, zitiert nach juris).

  • KG, 07.08.2015 - Verg 1/15

    Vergabeverfahren: Erlaubnis der einheitlichen Vergabe als bieterschützende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - Verg 54/16
    Der Senat teilt zwar die Auffassung, dass es Sinn des Vergabeverfahrens ist, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu wählen und ein solches nicht an einer zu formalistischen Betrachtungsweise scheitern zu lassen (vgl. KG, Beschluss vom 07.08.2015 - Verg 1/15, zitiert nach juris, dort Tz. 50).

    Der Antragstellerin ist - wie vorangehend dargelegt - kein offensichtlicher Eintragungsfehler unterlaufen, wie er in der Entscheidung des Kammergerichts vom 07.08.2015 - Verg 1/15 festzustellen war, auf welche sich die Antragstellerin möglicherweise beziehen möchte.

  • OLG Celle, 14.12.2015 - 13 Verg 9/15

    Ausschließung eines Angebots wegen unzureichender Angaben über die Erbringung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - Verg 54/16
    Zwar hat das Oberlandesgericht Celle angenommen, dass eine Frist von weniger als einer Woche in der Regel unzumutbar ist und eine unangemessen kurze Frist aus Gründen der Rechtsklarheit auch keine angemessene Frist in Gang setzt (OLG Celle, Beschluss vom 14.12.2015 - 13 Verg 9/15, zitiert nach juris, dort Tz. 24 und 26).
  • VK Bund, 28.11.2016 - VK 1-110/16

    Metallbau- und Schlosserarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - Verg 54/16
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 28.11.2016 (VK 1 - 110/16) wird zurückgewiesen.
  • OLG Bamberg, 19.09.1997 - 6 U 30/97

    Anfechtung eines Angebots: Keine Abrechnung der tatsächlich gewollten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - Verg 54/16
    Mit einer erfolgreichen Anfechtung entfiele lediglich die abgegebene Erklärung, ohne dass etwas anderes an ihre Stelle treten würde (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30.03.2012 - 1 Verg 1/12; OLG Bamberg, Urteil vom 19.09.1997 - 6 U 30/97, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen

    Ist eine Bezeichnung oder Angabe zwar falsch, aber eindeutig, so kommt eine Korrektur, wenn sich die richtige Angabe nicht an anderer Stelle aus dem Angebot im Wege der Auslegung ableiten lässt, nicht in Betracht (siehe Senatsbeschluss vom 22.03.2017 - VII-Verg 54/16 [Metallbauarbeiten am Berliner Humboldt-Forum], amtl. Umdr. S. 9 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2016 - 54 Verg 3/16, zitiert nach juris, Tz. 27).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Mit der von der Antragstellerin gewählten Begründung wird aus Sicht eines mit den Umständen vertrauten Dritten in der Lage der Vergabestelle (vgl. Senatsbeschluss vom 22.03.2017 - VII-Verg 54/16, zitiert nach juris, Tz. 43) eine Rüge ohne Substanz und auf bloßen Verdacht hin ins Blaue hinein erhoben.

    Maßstab der Auslegung einer Bietererklärung nach §§ 133, 157 BGB ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte (Senatsbeschluss vom 22.03.2017 - VII-Verg 54/16, zitiert nach juris, Tz. 43).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die eine Erklärung begleitenden Umstände bei der Auslegung berücksichtigt werden können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 02.08.2017 - VII-Verg 17/17, zitiert nach juris, Tz. 36, vom 22.03.2017 - VII-Verg 54/16, zitiert nach juris, Tz. 46, und vom 12.03.2007 - VII-Verg 53/06, zitiert nach juris, Tz. 59).

  • BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21

    Ausschluss eines Angebots wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen und

    Zwar widerspricht es dem Sinn des Vergabeverfahrens, das wirtschaftlich günstigste Angebot an einer zu formalistischen Betrachtungsweise scheitern zu lassen, so dass offensichtliche Fehler korrigiert werden dürfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2017, VII-Verg 54/16 - Montageplanung, juris Rn. 48).
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